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8. Oktober 2026
Recht & KIEinsteiger
9 Min Lesezeit

Texte mit KI umschreiben: Wann entsteht eine Bearbeitung?

Ein Prompt, und die KI formuliert einen Fachartikel um, fasst ein Whitepaper zusammen oder übersetzt eine Studie. Ob du das Ergebnis veröffentlichen darfst, hängt nicht vom Werkzeug ab, sondern vor allem vom Abstand zum Original. Dieser Guide zeigt, wo die Grenze liegt und wie ein sicherer Arbeitsablauf aussieht.

Inhaltsverzeichnis

Worum es in diesem Teil geht

Im ersten Teil der Reihe ging es um die Grundregeln: Fakten und Gedanken sind frei, die konkrete Formulierung ist geschützt. Zitieren geht in Grenzen, Zusammenfassen in eigenen Worten meist auch, eine Übersetzung braucht die Zustimmung der Rechteinhaber.

Mit KI-Tools verschiebt sich die Frage. Wer einen Text mit ChatGPT, Claude oder DeepL umschreiben, kürzen oder übersetzen lässt, hat in Sekunden ein Ergebnis, das neu aussieht. Ob es das rechtlich auch ist, entscheidet sich an denselben Maßstäben wie bei einem Menschen. Dazu kommt ein Risiko, das es nur bei KI gibt: Sprachmodelle können Texte aus ihrem Training wörtlich wiedergeben, ohne dass du es merkst.

Die Grundregel: Es zählt der Abstand, nicht das Werkzeug

Eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines geschützten Textes darfst du nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlichen oder verwerten (§ 23 Abs. 1 Satz 1 UrhG). Keine Bearbeitung oder Umgestaltung liegt vor, wenn der neue Text einen hinreichenden Abstand zum Original wahrt (§ 23 Abs. 1 Satz 2 UrhG). Nach der Gesetzesbegründung kommt es darauf an, ob im neuen Text noch die eigene geistige Schöpfung des ursprünglichen Urhebers erkennbar ist. Wann das der Fall ist, ist eine Frage des Einzelfalls, eine feste Formel gibt es nicht.

Ob ein Mensch oder ein KI-Tool den Text umformuliert hat, ändert nichts an der Frage, ob er geschützte Gestaltung aus dem Original übernimmt. Eine Umformulierung wird also nicht dadurch zulässig, dass ein Programm sie erzeugt hat. Entscheidend ist, ob die prägenden Elemente des Originals im neuen Text noch erkennbar sind. In diese Richtung hat auch das Oberlandesgericht Düsseldorf am 2. April 2026 in einem Eilverfahren entschieden (I-20 W 2/26, es ging um ein KI-Bild nach einem Foto).

Wer den Text veröffentlicht, nimmt die Nutzung selbst vor. Gegen dich kann sich deshalb ein Anspruch auf Unterlassung richten, auch wenn du die Nähe zum Original nicht bemerkt hast (§ 97 Abs. 1 UrhG). Schadensersatz setzt zusätzlich Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus (§ 97 Abs. 2 UrhG). Die Gerichte stellen an die Sorgfalt hohe Anforderungen: Wer ungeprüft veröffentlicht, handelt schnell fahrlässig.

Typische Aufgaben und ihr Risiko

Umformulieren und Paraphrasieren: hohes Risiko

„Schreib diesen Artikel in eigenen Worten um“ ist der heikelste Auftrag. Das Ergebnis folgt meist Absatz für Absatz dem Original, behält Aufbau, Argumentationsfolge, Beispiele und Bilder bei und tauscht vor allem Wörter aus. Gerade diese Gestaltung kann aber das sein, was den Originaltext schützt. Synonyme allein reichen in aller Regel nicht für den nötigen Abstand.

Zusammenfassen: mittleres Risiko

Eine echte Zusammenfassung verdichtet den Inhalt und lässt die Formulierungen des Originals hinter sich. Das ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich zulässig, wie Teil 1 am Beispiel des BGH-Urteils „Perlentaucher“ zeigt. KI-Zusammenfassungen übernehmen aber gern prägnante Sätze oder Wendungen wörtlich. Je kürzer und eigenständiger die Zusammenfassung, desto geringer das Risiko.

Übersetzen: Bearbeitung, auch durch eine Maschine

Eine Übersetzung ist eine Bearbeitung (§§ 3, 23 UrhG). Übersetzt eine Maschine, fehlt zwar die eigene schöpferische Leistung. Das Ergebnis ist dann aber eine Umgestaltung, für die § 23 UrhG dasselbe verlangt: Veröffentlichen oder weitergeben darfst du sie nur mit Zustimmung der Rechteinhaber, egal ob DeepL, ein Sprachmodell oder du selbst übersetzt hast. Das gilt nicht nur für vollständige Übersetzungen, sondern auch für längere Auszüge, soweit sie nicht als Zitat gedeckt sind. Für das eigene Verständnis zu übersetzen bleibt möglich. Was dabei für das Hochladen fremder Dokumente in ein Tool gilt, behandelt Teil 4 dieser Reihe.

Neu schreiben aus Fakten: geringes Risiko

Am sichersten ist der Weg über die Fakten. Lass dir aus dem Text zuerst die Kernaussagen, Zahlen und Quellen als Stichpunkte herausziehen. Daraus schreibst du mit eigener Gliederung und eigener Einordnung einen neuen Text. So nutzt du genau das, was frei ist. Übernimm dabei nicht die Gliederung des Originals Punkt für Punkt. Prüf auch dieses Ergebnis auf wörtliche Übereinstimmungen, denn ein Modell kann auch aus Stichpunkten bekannte Passagen erzeugen. Einzelne Zahlen sind frei, ganze Datensätze oder Tabellen nicht unbedingt. Wie der Weg konkret aussieht, steht weiter unten im Arbeitsablauf.

„Im Stil von“: Stil ist frei, Passagen sind es nicht

Einen Stil, einen Tonfall oder eine Textsorte nachzuahmen ist urheberrechtlich grundsätzlich unbedenklich, denn Stilmittel als solche sind nicht geschützt. Problematisch wird es, sobald konkrete Passagen, Formulierungen oder die Gestaltung eines bestimmten Textes übernommen werden.

Das Risiko, das es nur bei KI gibt: wörtliche Wiedergaben

Sprachmodelle lernen aus großen Textmengen. Manche Texte können sie sich dabei so einprägen, dass sie sie später weitgehend wörtlich ausgeben. Man spricht von Memorisierung.

Das Landgericht München I hat dazu am 11. November 2025 entschieden (Az. 42 O 14139/24, GEMA gegen OpenAI). Nach Auffassung des Gerichts waren neun bekannte deutsche Liedtexte in den Modellen hinter ChatGPT gespeichert und wurden auf einfache Anfragen hin weitgehend originalgetreu ausgegeben. Das Gericht sah darin Urheberrechtsverletzungen, für die es OpenAI verantwortlich machte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, OpenAI hat Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt, eine Entscheidung dort lag bei Redaktionsschluss nicht vor. In dieselbe Richtung ging das Landgericht München I am 31. Juli 2026 im Verfahren der GEMA gegen den Musikgenerator Suno (42 O 763/25), auch dieses Urteil stammt aus der ersten Instanz. Ob Antworten von KI-Chatbots, die Presseartikel wiedergeben oder zusammenfassen, die Rechte von Presseverlegern verletzen, liegt zudem dem Europäischen Gerichtshof vor (Like Company gegen Google, C-250/25). Ein Urteil steht noch aus.

Für deine Arbeit heißt das: Ein KI-Text kann geschützte Passagen enthalten, ohne dass du sie selbst eingefügt hast und ohne dass das Tool darauf hinweist. Das Risiko ist bei bekannten und viel zitierten Texten größer, etwa bei Liedtexten, Gedichten oder bekannten Artikeln. Veröffentlichst du einen solchen Text, ist das deine eigene Nutzung. Die Entscheidung betrifft die Verantwortung von OpenAI für Modell und Ausgaben. Sie nimmt dir die Prüfung vor dem Veröffentlichen nicht ab.

Kein KI-Anbieter kann dir außerdem Rechte an fremden Texten verschaffen, die in einer Ausgabe stecken. Auch wenn die Nutzungsbedingungen dir die Rechte am Ergebnis überlassen, gilt das nur, soweit der Anbieter selbst Rechte daran hat. Manche Anbieter sagen Geschäftskunden zu, sie bei Urheberrechtsansprüchen zu unterstützen oder freizustellen. Das ist eine vertragliche Zusage mit Bedingungen, keine Lizenz am fremden Text, und sie verhindert keine Abmahnung.

Parodie und Pastiche sind in aller Regel kein Ausweg

Seit 2021 erlaubt § 51a UrhG die Nutzung geschützter Werke zum Zweck von Karikatur, Parodie und Pastiche. Das klingt nach einer Hintertür für Umformulierungen, ist es aber nicht. Was ein Pastiche ist, hat der Europäische Gerichtshof am 14. April 2026 im Fall Pelham II geklärt (C-590/23). Die neue Schöpfung muss an ein bestehendes Werk erinnern, sich wahrnehmbar davon unterscheiden und mit ihm einen objektiv erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog führen. Ein Auffangtatbestand für jede kreative Nachnutzung ist der Pastiche nicht. Der Bundesgerichtshof hat das am 3. September 2026 im Fall „Metall auf Metall“ auf ein Musiksample angewendet (I ZR 74/22), dort war der Dialog erkennbar. Eine umformulierte Fassung eines Fachartikels, die dessen Inhalt nur in anderen Worten wiedergibt, führt in aller Regel keinen solchen Dialog.

Ein sicherer Arbeitsablauf mit KI

Die folgenden Schritte senken das Risiko deutlich. Eine Garantie sind sie nicht, die Verantwortung für den veröffentlichten Text bleibt bei dir.

  • Erst Fakten, dann Text: Lass dir aus dem Original nur die Inhalte herausziehen, zum Beispiel mit Liste die Kernaussagen, Zahlen und Quellen dieses Textes als Stichpunkte auf. Keine ganzen Sätze aus dem Original übernehmen.
  • Neu schreiben ohne Original: Schreib den Text, oder lass ihn schreiben, aus diesen Stichpunkten, mit eigener Gliederung, eigenem Einstieg und deiner Einordnung. Das Original gehört dabei nicht mehr in den Prompt.
  • Vergleichen: Leg Original und Ergebnis nebeneinander oder nutze eine Plagiatsprüfung. Längere identische Wortfolgen und Absätze, die dem Original Schritt für Schritt folgen, sind Warnzeichen.
  • Wörtliches nur als Zitat: Bleibt eine Formulierung, weil sie treffend ist, setz sie als Zitat in Anführungszeichen, mit Quelle und eigener Auseinandersetzung, so wie in Teil 1 beschrieben.
  • Mensch prüft: Lies jeden KI-Text vor der Veröffentlichung selbst, prüf Fakten und Zahlen am Original und nenne und verlinke die Quelle.
  • Dokumentieren: Halte fest, aus welcher Quelle der Text entstanden ist und wie du ihn geprüft hast. Das hilft, wenn später jemand nachfragt.

Eigene Texte und Texte mit offener Lizenz

Deine eigenen Texte darfst du mit KI überarbeiten, solange du die Rechte daran noch hast. Hast du den Text im Job geschrieben oder einem Verlag oder Auftraggeber ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt, liegen die Rechte womöglich nicht mehr bei dir. Prüf dann Arbeits- oder Verlagsvertrag, bevor du eine überarbeitete Fassung anderswo veröffentlichst. Was beim Hochladen in ein KI-Tool für Vertraulichkeit und Datenschutz gilt, behandelt Teil 4.

Bei Texten unter einer Creative-Commons-Lizenz entscheidet die Lizenz. Lizenzen ohne ND erlauben Bearbeitungen, wenn du Urheber, Quelle und Lizenz nennst und kennzeichnest, dass du den Text verändert hast. Bei NC gilt das nur für nicht kommerzielle Zwecke, für einen Firmenblog also in der Regel nicht. Bei SA musst du deine Fassung unter derselben Lizenz veröffentlichen. Bei ND darfst du keine veränderte Fassung verbreiten, auch keine KI-Überarbeitung oder KI-Übersetzung.

Mehr dazu in den anderen Teilen

  • Wem gehört der KI-Text? Ob an einem KI-Ergebnis überhaupt ein Urheberrecht entsteht und was das für dein Unternehmen bedeutet, klärt Teil 3.
  • Fremde Dokumente hochladen: Was du beim Einfügen fremder Texte in ein KI-Tool zu Urheberrecht, Vertraulichkeit und Datenschutz beachten musst, steht in Teil 4.
  • Kennzeichnen: Wann KI-Inhalte nach der KI-Verordnung der EU gekennzeichnet werden müssen, behandelt Teil 6.

Checkliste vor dem Veröffentlichen

  • Folgt der KI-Text dem Original Absatz für Absatz? Dann neu schreiben, nicht nachbessern.
  • Enthält er längere wörtliche Übereinstimmungen mit dem Original oder mit bekannten Texten?
  • Übersetzt du mehr als einzelne zitierte Stellen? Dann brauchst du eine Zustimmung, egal welches Tool übersetzt hat.
  • Sind übernommene Formulierungen als Zitat gekennzeichnet, mit Quelle und eigener Auseinandersetzung?
  • Hat ein Mensch den Text gelesen, die Fakten geprüft und die Quelle verlinkt?
  • Erlaubt die Lizenz des Originals eine Bearbeitung?

Momentaufnahme, Stand der Rechtslage: 8. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung, es gilt der rechtliche Hinweis am Anfang dieses Guides.